Jahressteuerbescheinigung
- Jahressteuerbescheinigung
1. Begriff: Eine Bescheinigung, in der ein Kreditinstitut (oder eine vergleichbare Institution) einem Kunden sämtliche steuerpflichtiger Kapitalerträge aus allen für diesen Kunden bei ihm geführten Konten und Depots auflisten muss. Die J. muss nach einem amtlichen vorgeschriebenen Muster ausgestellt werden, und sie muss alle für die Besteuerung der Kapitalerträge und der Spekulationsgeschäfte erforderlichen Angaben enthalten.
- 2. Verpflichtete Institutionen: Alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsleistungsinstitute, die zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a EStG berechtigt sind, ferner Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken.
- 3. Rechtsquelle: § 24c EStG.
Lexikon der Economics.
2013.
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